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Geschäftsbedingungen (GB) von Andreas Tillmann, „Ihr Festausrüster“, Herseler Str. 22, 53332 Bornheim.

I. Geltungsbereich

Verträge mit Andreas Tillmann (nachfolgend Vermieter) werden nur unter den nachstehenden Geschäftsbedingungen (nachfolgend GB) vereinbart, soweit nicht im einzelnen etwas anderes vereinbart wird.
Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter ausdrücklich anerkannt wurden.

II. Zustandekommen des Vertrages, Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistungen (Kaution)

Die Angebote des Vermieters sind stets freibleibend und unverbindlich.
Es gilt der jeweilige Mietzins des Vermieters, der auf Anfrage oder durch Angebot bzw. Prospekt/Preisliste mitgeteilt wird. Der Mietzins wird für jeden angefangenen Tag der Überlassung der Mietsache mit einer vollen Tagesmiete berechnet. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen.
Verträge kommen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Erfüllung seitens des Vermieters mit dem Inhalt dieser AGB zustande. Der Mieter ist an seinen erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen ab Unterzeichnung des Auftrages gebunden. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß VI. dieser GB.
Der Mieter ist verpflichtet, bei Beginn der Mietzeit für die Erfüllung seiner Pflichten als Sicherheit (Kaution) eine Geldsumme in Höhe des Dreifachen der vereinbarten Miete zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zu leisten. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, ist die Sicherheitsleistung (Kaution) in bar zu entrichten.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Sicherheit von seinem Vermögen getrennt anzulegen. Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht. Der Vermieter kann seinen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit auch längere Zeit nach Beginn des Mietverhältnisses geltend machen.

1. Lieferung

Hat der Mieter im Auftrag einen Liefertermin angegeben, so wird dieser erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Die Miete für die gesamte Mietzeit ist spätestens eine Woche vor dem verbindlichen Liefertermin per Überweisung oder alternativ bei Lieferung im voraus bar zu entrichten.
Bei Mietzeiten von über einem Monat ist die Miete für den ersten Monat spätestens eine Woche vor dem verbindlichen Liefertermin per Überweisung oder alternativ bei Lieferung im voraus bar und für die Folgemonate jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei per Überweisung zu entrichten.
Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Der Aufstellungsort des Toilettenwagens bzw. der Mietartikel muss von einem LKW mit einer Gesamtlast von 20 t bei jedem Wetter gefahrlos erreichbar sein. Der jeweilige Fahrer unseres Fahrzeuges ist berechtigt, im Einzelfalle, wenn ihm die Zuwegung bzw. vorgesehene Abstellfläche zu gefährlich für das Fahrzeug oder sonstiges erscheint, die Weiterfahrt zur Abstellfläche zu verweigern, ohne dass seitens des Auftraggebers irgendwelche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Sollte unser Fahrer trotz Äußerung seiner Bedenken lediglich auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers oder dessen Vertreters weiterfahren ist die Haftung für den dadurch entstehenden Schaden ausgeschlossen und wird, soweit Dritte betroffen sind, vom Auftraggeber übernommen.
Der Mieter hat evtl. erforderliche behördliche Genehmigungen, insbesondere für Straßen- und Bürgersteigabsperrungen sowie für die Einleitung von Schmutzwasser in öffentliche Kanäle und für die Anschlüsse an öffentliche Versorgungsleitungen rechtzeitig, jedoch spätestens vor der Lieferung der Mietsache zu beschaffen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen.

2. Lieferung mit Installation

Hat der Mieter im Auftrag angegeben, er wünsche die Lieferung der Mietsache mit Installation, gilt II. 1. dieser AGB entsprechend. Die Installation erfolgt durch den Vermieter bei Lieferung. Für die Installation des Toilettenwagens muss der Aufstellort vom Mieter so gewählt werden, dass im Umkreis von 10 m der Anschluss des Abflusses mit Rohr,
Durchmesser DN 100 mit Gefälle; Wasserzulauf maximale Entfernung 24 m und Stromanschluss maximale Entfernung 6 m, erfolgen kann. Die Kosten der Installation werden dem Mieter nach der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.

3. Abholung (gilt nicht für die Vermietung von Toilettenwagen)

Hat der Mieter im Auftrag einen Abholtermin angegeben, so wird dieser erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Die Miete ist für die gesamte Mietzeit im voraus per Überweisung, Verrechnungsscheck oder in bar zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Mietzeiten von über einem Monat ist die Miete für den ersten Monat im voraus per Überweisung, Verrechnungsscheck oder in bar und für die Folgemonate jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei per Überweisung zu entrichten.
Der Mieter ist bei vereinbarter Abholung verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten beim Vermieter abzuholen. Der Mieter muss bei Übergabe des Toilettenwagens bzw. Mietartikel eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis vorlegen. Kann der Mieter bei Übergabe des Toilettenwagens keine Fahrerlaubnis
vorlegen, wird Herr Andreas Tillmann vom Mietvertrag zurücktreten oder auf eine Lieferung des Mietartikels bestehen. Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

III. Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen.
Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen. Das gilt nicht, wenn Lieferung mit Installation (II. 2. dieser AGB) vereinbart ist.
Hat der Vermieter die Mängel zu vertreten, so ist der Vermieter verpflichtet und berechtigt, vertragswesentliche Mängel jederzeit zu beseitigen oder beseitigen zu lassen und die hierbei entstehenden Kosten zu tragen. Während der Mängelbeseitigung ist der Mieter von der Zahlung des Mietzinses befreit. Sofern dem Vermieter die Beseitigung des Mangels nicht gelingt, kann der Mieter Herabsetzung des Mietzinses oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

IV. Mietdauer, Rückgabe Toilettenwagen bzw. Mietartikel

Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag, an dem die Mietsache beim Vermieter abgeholt wird bzw. der Vermieter die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer (VI. Abs. 1 S. 2 dieser AGB). Die Rückgabe der Mietsache durch den Mieter kann nur während der Geschäftszeiten des Vermieters an dessen Firmensitz erfolgen.
Auf Wunsch des Vermieters ist die Mietsache auch an einem anderen Ort als der Firmensitz des Vermieters zurückzugeben. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, ist je angefangenem Tag eine volle Tagesmiete an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.
Die Toilettenwagen bzw. Mietartikel sind in dem mangelfreien und sauberen bzw. gereinigten Zustand zurückzugeben, in dem der Mieter ihn bzw. sie übernommen hat. Sollte ein Reinigen des Mietgegenstandes nicht durchgeführt werden oder unsachgemäß durchgeführt werden, werden die Zusatzkosten, entsprechend unserer Preisliste, gesondert berechnet. Die Reinigungs- bzw. Gebrauchsanleitungen sind vom Mieter zu beachten und einzuhalten.

V. Aufrechnungsverbot

Ein Aufrechnungsrecht des Mieters besteht nicht bei bestrittenen sowie nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

VI. Kündigung / Rücktritt

Das Mietverhältnis läuft auf bestimmte Zeit. Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Abhol- bzw. Liefertermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Tritt der Mieter vor Beginn der vertraglichen Mietdauer vom Mietvertrag zurück, werden 30 % der Miete gem. der vertraglichen Mietdauer berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als sieben Tage vor Beginn der vertraglichen Mietdauer, werden 50 % der Miete, bei weniger als zwei Tagen die volle Miete gem. der vertraglichen Mietdauer berechnet. Die Regelungen VI. Abs. 2 S. 1 u. 2. dieser GB gelten nicht, wenn der Mieter nachweist, dass dem Vermieter überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

VII. Haftung / Pflichten des Mieters / Versicherung

Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen der Mietsache mit den Reparaturkosten. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert.
Für die Zeit eines Ausfalls der Mietsache bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Mieter zu vertretender Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen.
Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Mietsache weiterzuvermieten, Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder Rechte jedweder Art an der Mietsache einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme oder Pfändung Rechte an der Mietsache geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten unverzüglich schriftlich die Tatsache des Eigentums des Vermieters mitzuteilen und den Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren.
Aufgrund der Hochwertigkeit der Mietartikel empfiehlt der Vermieter den Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung bzw. Veranstaltungsgüterversicherung.

VIII. Haftung des Vermieters
Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Neben- pflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Begrenzung und der Ausschluss der Schadensersatzhaftung des Vermieters gelten nicht bei Schäden an Körper, Gesundheit oder Verlust des Lebens.

IX. Sonstige Bestimmungen

1. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Datenschutz
Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden.

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